1.    Vertragsschluss und Vertragsinhalt

 

1.1    Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten der Augenservice Tuttlingen GmbH - Vertrieb ophthalmo-  chirurgischer Instrumente sowie entsprechendes Zubehör (im Folgenden „AST“ genannt) - liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der AST. Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn AST sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt hat.

 

1.2    Angebote der AST sind bis zum Vertragsschluss grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag (Bestellung) 8 Wochen ab Eingang des Auftrages bei AST gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn AST die Annahme des Auftrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

 

1.3    Im Interesse einer technischen und medizinischen Weiterentwicklung behält sich die AST das Recht vor, Konstruktions- und Ausführungsänderungen auch nach Auftragsannahme vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

 

2.    Preise

 

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Alle früheren Listenpreise verlieren ihre Gültigkeit auch ohne besondere Ankündigung bzw. Mitteilung. Die Preise gelten ab Lager. Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung, auch bei Teillieferungen, werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in € zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3.    Zahlung/Zahlungsverzug/Abtretung

 

3.1    Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skontoabzug sofort fällig. Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen ist die AST berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

 

3.2    Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto der AST als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entsprechender Einlösung.

 

3.3    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a. über dem Basiszinssatz berechnet, jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die AST eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist.

 

3.4    Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden auch alle weitergehenden Forderungen der AST, unabhängig von der jeweiligen Fälligkeit, sofort zur Zahlung fällig. Des Weiteren ist die AST berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.

 

3.5    AST ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist AST berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

 

3.6    Gegen die Ansprüche der AST kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die sich gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.

 

3.7    Die AST ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

4.    Lieferung

 

4.1    AST bemüht sich stets, sofort ab Lager zu liefern, in der Regel jedoch spätestens 4 bis 6 Wochen nach Auftragseingang. Sollte eine Lieferung nicht sofort erfolgen, wird eine Auftragsbestätigung erstellt. Die dort angegebene Lieferfrist ist als annähernd zu betrachten, bei eventuellen Terminüberschreitungen ist eine angemessene Nachlieferungsfrist zu gewähren.

 

4.2    Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen sowie Rohstoffmangel entbinden von der Einhaltung zugesagter Liefertermine.

 

4.3    Die Abbildungen im Instrumenten-Katalog oder in anderen AST-Produktunterlagen sind als annähernd zu betrachten und nicht in einem einheitlichen Maßstab angefertigt. Die Größenverhältnisse sind jedoch möglichst wirklichkeitsgetreu wiedergegeben.

 

4.4    Teillieferungen können vorgenommen und müssen angenommen werden.

 

5.    Gefahrenübergang/Versand

 

5.1    Erfüllungsort ist der Sitz der AST. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer Bereitstellungs-anzeige den Vertragsgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Vertrags-gegenstand abzunehmen.

 

5.2    Wir der Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als am Sitz der AST ausgeliefert, so erfolgt der Gefahrenübergang, sobald der Vertragsgegenstand dem Transportunternehmen übergeben worden ist und das Lager der AST verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn AST die Transportkosten übernommen hat. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.

 

5.3    Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

5.4    Nimmt der Kunde den Vertragsgegenstand nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige ab, so kann AST dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen mit der Erklärung, dass AST nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die AST berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Vertragspreises nicht imstande ist.

 

5.5    Verlangt AST Schadenersatz, so beträgt dieser 25 % des Vertragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn AST einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Macht AST von den Rechten gemäß Ziffer 5.4 und Ziffer 5.5 keinen Gebrauch, kann AST über den Vertragsgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle einen gleichartigen Vertragsgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

 

5.6    AST berechnet eine Versandkostenpauschale für Fracht und Verpackung, abhängig von Größe, Gewicht und Versandart (Standart/Express) der Lieferung. Die Verpackung kann nicht von der AST zurückgenommen werden. Der Kunde verpflichtet sich zur entsprechend ordnungsgemäßen Entsorgung auf eigene Kosten.

 

6.    Reparaturen und Dienstleistungen

 

Reparatur- und Dienstleistungsaufträge der Kunden, die außerhalb von Gewährleistungsarbeiten von der AST übernommen werden, gelten als ohne Rücksprache hinsichtlich der Kosten erteilt, wenn der Reparatur- oder Dienstleitungspreis 50 % des Wiederbeschaffungspreises der zu bearbeitenden Waren nicht übersteigt. In anderen Fällen werden dem Kunden die Kosten eines Kostenvoranschlages berechnet, wenn er nach Erhalt des Kostenvoranschlages von dem Reparatur- oder Dienstleistungsauftrag Abstand nimmt. Es gelten die aktuellen Servicepreise der AST zuzüglich der jeweils geltenden MWSt. Reparaturen werden grundsätzlich in den Räumlichkeiten der von AST autorisierten Betriebe durchgeführt. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

Im Übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftbedingungen entsprechend.

 

7.    Gewährleistung/Warenrücknahme

 

7.1    Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind, soweit es sich um offensichtliche Mängel der gelieferten Ware handelt, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware gegenüber AST schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Entdeckung gemacht werden. Bei Versäumnis der vorgenannten Fristen gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Den Kunden trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

7.2    Bei anderen als offensichtlichen Mängeln beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der AST den Mangel nicht rechtzeitig gemäß Ziffer 7.1 und 7.2 angezeigt hat.

 

7.3    Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, ist der Kunde berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu verlangen (Nacherfüllung). AST wird alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,  Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen.

 

7.4    AST kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Absatz 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht der AST, auch unter diesen Voraussetzungen die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten zu verweigern, bleibt unberührt.

 

7.5    Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist AST dazu nicht bereit oder in der Lage, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder der sonstigen Umstände etwas anderes ergibt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

7.6    Im Falle des Rücktritts wegen eines Rechts- oder Sachmangels steht dem Kunden daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

7.7    Gewährleistungspflichten bestehen dann nicht, wenn die aufgetretenen Mängel in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass:

  • der Kunde einen Fehler nicht gemäß Ziffer 7.1 angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat oder der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, Betriebs- oder Wartungsanweisungen der AST durch den Kunden nicht befolgt wurden oder
  • der Vertragsgegenstand zuvor in einem anderen Betrieb als dem von AST autorisierten instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist oder
  • in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut oder mit dem Vertragsgegenstand Teile oder Zubehör verwendet worden sind, deren Verwendung AST nicht genehmigt hat oder der Vertragsgegenstand durch den Kunden in sonstiger von AST nicht genehmigter Weise verändert worden ist.

Natürlicher Verschleiß des Kaufgegenstandes ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

7.8    Garantiezusagen haben nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vereinbart sind oder von AST schriftlich bestätigt wurden.

 

7.9    Ein Umtauschrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erfolgt im Einzelfall gleichwohl ein Umtausch oder eine Rücknahme, so gilt diese nur für neue und originalverpackte Ware. Waren, die die AST nicht mehr in ihrem Programm führt, oder die auf speziellen Wunsch des Kunden angefertigt oder beschafft wurden, werden auch in Ausnahmefällen nicht zurückgenommen.

 

8.    Eigentumsvorbehalt

 

8.1    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen im Eigentum der AST.

 

8.2    Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Vertragsgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus den Geschäfts-bedingungen fristgerecht nachkommt.

 

8.3    Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt.

 

8.4    Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AST eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der AST beeinträchtigende Überlassung des Vertrags-gegenstandes sowie seine Veränderung zulässig, soweit dies nicht nach Ziffer 8.3 dem Kunden erlaubt ist. Eine Verarbeitung oder Umbildung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden wird stets für AST vorgenommen. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, der AST nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt AST das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, der AST nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt AST das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde der AST anteilsmäßig Miteigentum übertragen.

Der Kunde verwahrt die Sache unentgeltlich für AST.

 

8.5    Der Kunde tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung der Vorbehaltssache mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner bis zur Höhe des Rechnungsbetrags mit der Befugnis der Einziehung der Forderung und schon jetzt sicherheitshalber an AST ab. AST nimmt die Abtretung schon jetzt an. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderung der AST um mehr als 20 %, wird AST insoweit die Sicherung nach eigener Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben.

Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an AST abgetretenen Forderungen einzuziehen; dies geschieht nur treuhändisch und auf Rechnung der AST. Die eingezogenen Erlöse stehen daher der AST zu und sind an die AST abzuliefern.

Auf Verlangen der AST ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und die zur Geltendmachung der Rechte der AST gegen den Dritten erforderlichen Auskünfte zu geben. Auch ohne Verlangen der AST gibt der Kunde dem Dritten die Abtretung bekannt, wenn dem Kunden Tatsachen bekannt sind, die eine Durchsetzung der Ansprüche der AST gegen den Dritten gefährden. Hierzu gehören namentlich die drohende Pfändung der abgetretenen Ansprüche durch Gläubiger der Kunden.

Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vorbehaltskäufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber AST nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auch kann nur unter dieser Voraussetzung AST vom Kunden verlangen, die Abtretung dem Dritten offen zu legen.

 

8.6    Der Kunde hat der AST den Zugriff und jede Beeinträchtigung der Rechte der AST durch Dritte auf die Vorbehaltsware oder die an AST abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen und die AST in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.

 

8.7    Die Kosten der Maßnahmen zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums der AST trägt der Kunde.

 

8.8    In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch AST liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 

 

9.    Haftung

 

9.1    Die Haftung der AST ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen haftet AST auch für einfache Fahrlässigkeit. Weiter bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes unberührt.

 

9.2    Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn AST Arglist vorwerfbar ist.

 

9.3    Die Rechte des Kunden aus Gewährleistungen gemäß Ziffer 7 bleiben unberührt.

 

9.4    Die Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind in Ziffer 4 abschließend geregelt.

 

10.    Geheimhaltung/Markenschutz

 

10.1    Angebots-, Verkaufs- und sonstige Unterlagen einschließlich Bild-, Ton- und sonstige Datenträger dürfen ohne Genehmigung der AST weder im Original noch in Kopie an Konkurrenten oder unbefugte Personen ausgehändigt noch sonst in einer die Interessen der AST schädigenden Weise verwendet werden. Des Weiteren dürfen die von AST in ihrem Angebot eingeräumten Konditionen, insbesondere die Preise nicht an Dritte, sei es schriftlich oder mündlich, weitergegeben werden.

 

10.2    Dem Kunden ist nicht gestattet, ohne schriftliche Genehmigung  der AST den Namen „Augenservice Tuttlingen GmbH“, die Marke „AUGEN“, Logos und sonstige Zeichen oder Bezeichnungen von AST zu nutzen oder auf sonstige Art zu verwenden.

 

11.    Rücktritt

 

Bis zum Versand der Ware ist die AST berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich der Kunde in nicht unerheblichem Maße vertragswidrig verhält, sich dessen Vermögenslage wesentlich verschlechtert oder sofern sich die dem Vertrag zugrunde gelegten Verhältnisse wesentlich verändern.

 

12.    Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

12.1    Die Vertragsparteien vereinbaren den Sitz der AST als Gerichtsstand und Erfüllungsort.

 

12.2    Für die Rechtsbeziehungen der AST zu Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13.    Schlussbestimmungen

 

13.1    Die AST ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder in Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

13.2    Die Unwirksamkeit einzelner Punkte des Vertrages mit dem Kunden berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in den wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt